Entlastungsbetrag
131 € im Monat für Alltagshilfen wie Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Das Geld wird normalerweise gegen Rechnung erstattet.
Warum sehe ich das?
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden bei häuslicher Pflege zu. Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI
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