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Finanzierung

Kosten & Leistungen

Pflege ist ein Recht — und die Pflegeversicherung hilft dabei. Wir erklären, was Ihnen zusteht und wie wir abrechnen.

Wie Pflegeleistungen finanziert werden

Sobald ein Pflegegrad vorliegt, stellt die Pflegekasse jeden Monat ein festes Budget bereit. Wie Sie es einsetzen, entscheiden Sie: Wer die Pflege selbst organisiert, bekommt Pflegegeld ausgezahlt. Wer einen zugelassenen Pflegedienst wie DomusVita beauftragt, nutzt die Pflegesachleistung — wir rechnen dann direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne dass Sie in Vorleistung gehen.

Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen. Dazu kommen Bausteine, die viele nicht kennen: der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1, das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnumfeld sowie der Wohngruppenzuschlag in einer Pflege-WG. Der Rechner weiter unten zeigt Ihnen, welche Leistungen für Ihren Pflegegrad in Frage kommen.

Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung — Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe — laufen nicht über die Pflegekasse, sondern als häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) über Ihre Krankenkasse. Für Sie ist das in der Regel kostenfrei.

Pflegegrad-Leistungen 2026

Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad folgende monatliche Leistungen:

Pflegegeld und Pflegesachleistung nach Pflegegrad, Stand 2026
Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung
1
2 347 € 796 €
3 599 € 1.497 €
4 800 € 1.859 €
5 990 € 2.299 €
Alle Beträge in Euro pro Monat. Stand 2026. Änderungen durch Pflegeversicherungsgesetz vorbehalten.
Pflegegradrechner

Was steht mir zu? — Leistungen nach Pflegegrad

Wählen Sie Ihren Pflegegrad und sehen Sie die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung für 2026.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahrestopf von 3.539 €.

Pflegegeld

Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder andere vertraute Personen die Pflege zu Hause übernehmen. Sie können das Geld frei für die selbst organisierte Pflege einsetzen.

347 € / Monat
Warum sehe ich das?

Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird. Rechtsgrundlage: § 37 SGB XI

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Ambulante Pflegesachleistung

Dieses Budget wird für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst genutzt. Der Dienst rechnet die Leistung direkt mit der Pflegekasse ab.

796 € / Monat
Warum sehe ich das?

Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 2 bis 5 für zugelassene ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Rechtsgrundlage: § 36 SGB XI

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Kombinationsleistung

Sie können Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren. Was vom Sachleistungsbudget ungenutzt bleibt, wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

abhängig von Nutzung
Warum sehe ich das?

Die Kombinationsleistung gilt bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn Pflegesachleistung nur teilweise genutzt wird. Rechtsgrundlage: § 38 SGB XI

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Entlastungsbetrag

131 € im Monat für Alltagshilfen wie Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Das Geld wird normalerweise gegen Rechnung erstattet.

bis 131 € / Monat
Warum sehe ich das?

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden bei häuslicher Pflege zu. Rechtsgrundlage: § 45b SGB XI

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Umwandlungsanspruch

Bis zu 40 % eines nicht genutzten Sachleistungsbudgets können für anerkannte Alltagshilfen eingesetzt werden. Das kann das anteilige Pflegegeld beeinflussen.

abhängig von Nutzung
Warum sehe ich das?

Der Umwandlungsanspruch gilt bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn Teile des Sachleistungsbudgets nicht genutzt werden. Rechtsgrundlage: § 45a Abs. 4 SGB XI

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Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson krank ist, Urlaub macht oder eine Pause braucht, kann Ersatzpflege bezahlt werden. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich 2026 einen gemeinsamen Jahrestopf.

bis 3.539 € / Kalenderjahr
Warum sehe ich das?

Verhinderungspflege gibt es bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Rechtsgrundlage: § 39 SGB XI

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Tages- und Nachtpflege

Tages- oder Nachtpflege entlastet zu Hause, wenn Betreuung zeitweise in einer Einrichtung stattfindet. Pflegegeld und Sachleistung werden dadurch nicht gekürzt.

721 € / Monat
Warum sehe ich das?

Tages- und Nachtpflege gibt es regulär bei Pflegegrad 2 bis 5; Pflegegrad 1 kann nur den Entlastungsbetrag einsetzen. Rechtsgrundlage: § 41 SGB XI

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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege hilft, wenn Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie nutzt denselben Jahrestopf wie die Verhinderungspflege.

bis 3.539 € / Kalenderjahr
Warum sehe ich das?

Kurzzeitpflege gibt es bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn vorübergehend stationäre Pflege nötig ist. Rechtsgrundlage: § 42 SGB XI

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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Bis zu 42 € im Monat für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzunterlagen. Die Leistung kann als Erstattung oder über einen Anbieter laufen.

bis 42 € / Monat
Warum sehe ich das?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen allen Pflegegraden zu, wenn sie für die häusliche Pflege gebraucht werden. Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 SGB XI

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Bis zu 4.180 € je Maßnahme für Anpassungen wie Badumbau, Rampe oder Treppenlift. Der Antrag sollte vor dem Umbau gestellt werden.

bis 4.180 € / Maßnahme
Warum sehe ich das?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stehen allen Pflegegraden zu, wenn die Wohnung dadurch pflegegerechter wird. Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 4 SGB XI

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Digitale Pflegeanwendungen

Bis zu 40 € im Monat für zugelassene digitale Pflegeanwendungen. Sie können zum Beispiel beim Üben, Organisieren oder Stabilisieren der Pflege zu Hause helfen.

bis 40 € / Monat
Warum sehe ich das?

Digitale Pflegeanwendungen können alle Pflegegrade nutzen, wenn die Anwendung zugelassen und für die häusliche Pflege geeignet ist. Rechtsgrundlage: § 40a SGB XI

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Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen

224 € im Monat für Menschen in einer ambulant betreuten Wohngruppe. Das Geld unterstützt die gemeinsame Organisation, zum Beispiel eine Präsenz- oder Koordinationsperson.

bis 224 € / Monat
Warum sehe ich das?

Der Wohngruppenzuschlag gilt für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Rechtsgrundlage: § 45f SGB XI

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Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V)

Ärztlich verordnete medizinische Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbände laufen über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse, und sind für Sie in der Regel kostenfrei.

Stand 2026, ohne Gewähr — verbindliche Auskunft gibt Ihre Pflegekasse/unsere Beratung.

Weitere Leistungen

Pflegegeld

Wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Für selbst organisierte Pflege durch Angehörige.

Pflegesachleistung

Gilt für professionelle ambulante Pflegedienste wie DomusVita. Wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Entlastungsbetrag

131 € pro Monat für Betreuung, Alltagshilfe, Haushaltshilfe oder Tagespflege — ab Pflegegrad 1.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Ersatzpflege oder vorübergehende stationäre Pflege.

Tages-/Nachtpflege

Zusätzliches Monatsbudget bei Pflegegrad 2 bis 5: 721 / 1.357 / 1.685 / 2.085 €.

Transparenz

Wie unsere Preise entstehen

Pflegepreise sind in Berlin nicht frei erfunden — sie werden jedes Jahr zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten ausgehandelt. Wir möchten offenlegen, wie das funktioniert und was auf einer Rechnung steht.

Gemeinsam ausgehandelte Preise

DomusVita ist Mitglied im B.A.H. — Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (Landesverband Berlin). Die Pflege- und Krankenkassen verhandeln jedes Jahr gemeinsam mit den Pflegediensten und ihren Verbänden die Vergütung. Mit der Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI ist jeder einzelne Preis verbindlich festgelegt — für ganz Berlin. Das macht den Pflegemarkt sehr transparent: Die Preise der Pflegedienste unterscheiden sich nur um wenige Cent. Auf diese Erhöhungen haben wir selbst keinen Einfluss.

Höhere Preise heißt: faire Löhne

Ein großer Teil jeder Preissteigerung ist verpflichtend mit höheren Gehältern für unsere Pflegekräfte verbunden — die Menschen, die täglich bei Ihnen vor Ort sind und einen anspruchsvollen Job machen. Gute Pflege braucht gut bezahlte Fachkräfte. So können wir auch morgen noch zuverlässig für Sie da sein.

Was ist die Ausbildungsumlage?

Auf jeder Pflegerechnung steht eine sogenannte Ausbildungsumlage. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben — jeder Pflegedienst muss sie berechnen, sie ist nicht optional. Mit ihr werden die Dienste refinanziert, die ausbilden: die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter beschäftigen und neue Pflegefachkräfte ausbilden. Hintergrund: Ein Auszubildender bekommt sein Gehalt vom Pflegedienst, ist durch die dreijährige generalistische Ausbildung aber nur etwa sechs bis zwölf Monate im eigenen Betrieb — die übrige Zeit verbringt er in der Pflegeschule und in anderen Praxiseinsätzen. Mit der Ausbildungsumlage helfen Sie als Kundin oder Kunde mit, dass es auch morgen noch genug gut ausgebildetes Fachpersonal gibt.

So setzt sich ein Hausbesuch zusammen

Kleine Körperpflege (Waschen am Waschbecken)
18,06 €
Hilfe beim Essen (Frühstück)
22,62 €
Anfahrt (Mo–Fr)
5,70 €
Zwischensumme
46,38 €
Investitionskosten (3,04 %)
1,41 €
Beispiel-Besuch gesamt
47,79 €

Beispielhafte Darstellung nach unseren Vergütungssätzen ab 01.01.2026. Wie viel im Monat zusammenkommt, hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab — wir rechnen Ihnen das im Beratungsgespräch konkret vor. Die Investitionskosten (3,04 %) decken z. B. Fahrzeuge und Ausstattung und werden nicht von der Pflegekasse übernommen.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Kurze Antworten aus dem Team — zum Abspielen antippen. Weitere Fragen klären wir gerne persönlich.

Welche Leistungen bieten wir an?

Überblick über die ambulanten Leistungen von DomusVita.

Wie unterscheidet sich die Grundpflege von der Behandlungspflege?

Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege.

Wie oft kommen wir und können Sie sich eine Pflegekraft aussuchen?

Besuchsrhythmus und die Wahl der Pflegekraft.

Wie wird die Pflege finanziert?

Finanzierung der Pflege über die Pflegekasse.

Unterstützung beim Einkaufen?

Hauswirtschaftliche Unterstützung, zum Beispiel beim Einkaufen.

Was ist ein Entlastungsbetrag?

Erklärung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI.

Was ist ein Beratungseinsatz?

Erklärung des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Was bedeuten Investitionskosten auf der Rechnung?

Erklärung der Investitionskosten auf der Pflege-Rechnung.

Angebot Ausbildungsplätze

Ausbildungsmöglichkeiten bei DomusVita.

Unsere Arbeitsbereiche

Arbeitsbereiche bei DomusVita — nicht nur aktive Pflege.

Kostenlose Beratung

Wir sind für Sie da —
sprechen Sie uns an.

Sprechen Sie mit unserem Team. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich — persönlich, telefonisch oder per Video.

Baumschulenstr. 24, 12437 Berlin · Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr · Rufbereitschaft außerhalb der Sprechzeiten